Offizielle Stellungnahme der Gesellschaft vom Heiligsten Herzen Jesu zum Verbot der überlieferten Heiligen Messen in Moskau

Mit Bedauern und Bestürzung müssen wir Ihnen mitteilen, dass die Heilige Tridentinische Messe am Gründonnerstag, den 13.04.2017 in der Traditionalistengemeinschaft in Moskau in der Kathedrale der Unbefleckten Empfängnis der Seligen Jungfrau Maria (im Folgenden NZPM genannt) verboten wurde und deshalb nicht im Terminkalender der Heiligen Messen in unserer Gemeinschaft aufgeführt ist.

Solche Verbote hat es schon früher gegeben. Wir erinnern daran, dass wir in der nahen Vergangenheit über ähnliche Situationen berichtet haben.

Eines der ersten Male wurde die Messe am 8.12.2015 von Pfarrer der Kathedrale Joseph Zanevski SDB verboten. Er begründete seine Entscheidung damit, dass alle Gemeindemitglieder an der feierlichen Messe unter dem Vorsitz von Erzbischof Paul Pezzi teilnehmen sollten, da der 8. Dezember das Patronatsfest der Gemeinde ist und außerdem der Beginn des Außerordentlichen Jubiläumsjahres der Barmherzigkeit (08.12.2015-20.11.2016) 2015 auf diesen Tag fiel.

Das bisher letzte Mal wurde die Messe am 29.01.2017 von Pater Vladimir Kabak SDB, dem Administrator für geistliche Angelegenheiten der Kathedrale, verboten. Er begründete seine Entscheidung damit, dass alle Gemeindemitglieder am Sonntagmorgen an der Summa teilnehmen sollten, da die ganze Pfarrei am 29.01.2017 den heiligen Johannes Bosco, den Gründer des Salesianerordens, feiert. Gleichzeitig wollte die Pfarrei das 25-jährige Bestehen des salesianischen Dienstes in Moskau feiern.

Es gab auch andere Verbote, die mit dem Wunsch der Pfarrer zusammenhingen, dass alle Gemeindemitglieder wegen des einen oder anderen Feiertags zum Novus Ordo-Messe kommen sollten.

Alle Verbote hingen also mit dem Wunsch der Pfarrer zusammen, die Einheit der Gemeinde zu zeigen und dies zu tun, indem sie möglichst viele Gemeindemitglieder zwangen, zur Novus Ordo-Messe zu kommen. Eine Einheit kann jedoch nicht durch Zwang gebildet werden. Infolge solcher Vorfälle fühlen wir, die Anhänger der außerordentlichen Form des römischen Ritus, uns wie Katholiken zweiter Klasse.

Ich möchte Ihnen meine Sicht der Dinge erläutern.

Alle Verbote haben keine theologische Grundlage. Außerdem verstoßen sie gegen das Motu Proprio "Summorum Pontificum" Seiner Heiligkeit Papst Benedikt XVI. vom 7.07.2007 (im Folgenden MPSP genannt).

Seit 2010 wird die tridentinische Messe in Moskau regelmäßig gefeiert. Mit Dekret Nr. 34/08 vom 8.04.2008 wurde Pater Augustin zum Verantwortlichen für den pastoralen und liturgischen Dienst (forma extraordinaria) der traditionellen Katholiken, die sich der Außerordentlichen Form des Römischen Ritus zugewandt haben (in Übereinstimmung mit dem MPSP) ernannt.

Die tridentinische Messe wird derzeit von Pater Augustin in der Großen Krypta der Kathedrale jeden Sonntag und an den meisten Feiertagen gefeiert. Die Messe wird regelmäßig von etwa 30-40 Gläubigen besucht. In außerordentlicher Form hat unsere Gemeinde die Sakramente der Taufe (3.05.2009, 7.10.2009), der Krankensalbung (12.06.2015), der Hochzeit (25.07.2015) und der Beerdigung (23.07.2012) gefeiert. Am 20. Juni 2010 weihte der Erzbischof Pavel Pezzi den Altar, an dem Pater Augustin die Messe zelebriert ein.

Die Aktivitäten unserer Gruppe Traditioneller Katholiken und die Arbeit von Pater Augustin stehen in Einklang mit den Normen des MPSP.

Wir möchten die entscheidenden Artikel des Kirchenrechts zitieren, die den Gottesdienst der Tridentinischen Messen regeln.

Das MPSP spricht in der Tat nicht von einer Verpflichtung, die Heilige Messe in der Außerordentlichen Form des Römischen Ritus zu feiern. Andererseits steht dort nicht, dass man jederzeit eine tridentinische Messe verbieten und den Gemeindemitgliedern die Teilnahme an der Novus-Ordo-Messe vorschreiben kann. Der Heilige Vater Benedikt XVI. legt großen Wert auf den guten Willen aller.

Im Motu Proprio steht:

Art. 5 § 1. In Pfarreien, wo eine Gruppe von Gläubigen, die der früheren liturgischen Tradition anhängen, dauerhaft existiert, hat der Pfarrer deren Bitten, die heilige Messe nach dem im Jahr 1962 herausgegebenen Römischen Meßbuch zu feiern, bereitwillig aufzunehmen. Er selbst hat darauf zu achten, daß das Wohl dieser Gläubigen harmonisch in Einklang gebracht wird mit der ordentlichen Hirtensorge für die Pfarrei, unter der Leitung des Bischofs nach der Norm des Canon 392, wobei Zwietracht zu vermeiden und die Einheit der ganzen Kirche zu fördern ist.

Art. 7. Wo irgendeine Gruppe von Laien durch den Pfarrer nicht erhalten sollte, worum sie nach Art. 5 § 1 bittet, hat sie den Diözesanbischof davon in Kenntnis zu setzen. Der Bischof wird nachdrücklich ersucht, ihrem Wunsch zu entsprechen. Wenn er für eine Feier dieser Art nicht sorgen kann, ist die Sache der Päpstlichen Kommission „Ecclesia Dei“ mitzuteilen.

Am 13. Mai 2011 wurde mit der Instruktion der Universæ Ecclesiæ der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei Anwendungshinweise für die Normen des MPSP bekannt gegeben.

Darin heißt es über den Zweck des MPSP:

8b) den Gebrauch der forma extraordinaria all jenen wirklich zu gewährleisten und zu ermöglichen, die darum bitten. Dabei ist vorausgesetzt, dass der Gebrauch der 1962 geltenden römischen Liturgie eine Befugnis ist, die zum Wohl der Gläubigen gewährt worden ist und daher zugunsten der Gläubigen, an die sie sich primär richtet, ausgelegt werden muss;

Was die Sonderregelungen betrifft, steht in der Instruktion Universæ Ecclesiæ:

«13. Nach dem Codex des kanonischen Rechtes müssen die Diözesanbischöfe über das gottesdienstliche Leben wachen, damit das Wohl der Gläubigen gesichert ist und in ihrer Diözese alles sich in Ruhe, Würde und Frieden vollzieht. Sie sollen dabei stets der Gesinnung (mens) des Papstes folgen, die im Motu proprio Summorum Pontificum klar zum Ausdruck kommt. Im Fall von Auseinandersetzungen oder begründeten Zweifeln über gottesdienstliche Feiern in der forma extraordinaria wird die Päpstliche Kommission Ecclesia Dei entscheiden.»

Was die Heilige Messe am Gründonnerstag betrifft, sollten wir beachten, welche Anweisungen die Instruktion Universæ Ecclesiæ zum Heiligen Triduum vorschreibt:

«33. Der coetus fidelium, welcher der früheren liturgischen Tradition folgt, kann auch die drei österlichen Tage in der forma extraordinaria feiern, sofern ein geeigneter Priester vorhanden ist. Wenn keine Kirche oder Kapelle ausschließlich für diese Gottesdienste zur Verfügung steht, sollen der Pfarrer oder der Ordinarius in Abstimmung mit dem geeigneten Priester günstige Lösungen suchen, ohne eine eventuelle Wiederholung der Gottesdienste des österlichen Triduum auszuschließen.»

Vor dem Hintergrund des o.g. ergibt sich uns folgendes Bild.

Um das vorgeschriebene MPSP zu erfüllen, delegiert der Ortsbischof einen Teil der Seelsorge an einen zuständigen Priester. Dieser Priester verpflichtet sich, die Messe nach dem Messbuch von 1962 zu halten und die Gemeinde, die der überlieferten Liturgie verbunden ist, geistlich zu leiten. Der Bischof unterstützt diesen Priester und trifft entsprechende Entscheidungen zum Wohle dieser Gläubigen. Das Recht, ganz im Sinne der überlieferten Tradition zu leben, steht nach dem Messbuch von 1962 aber nicht nur den Gemeindemitgliedern zu, sondern auch dem Priester. Unser lieber Pater Augustin, ist begeistert von dieser Aufgabe, liebt die Tridentinische Messe und die traditionelle Spiritualität aufrichtig und möchte das Missale von 1962 in seiner Gesamtheit zelebrieren. Schon ein einmaliges Verbot, die überlieferte Messe zu lesen, ist eine schwere Verletzung der Rechte sowohl der Gläubigen als auch unseres Paters, da letzterer diese Gruppe nicht deshalb begleitet, weil er es tun muss, sondern weil er den Inhalt und den Zweck der Tradition voll und ganz versteht und liebt.

Ein solches Verbot gegen einen vom Bischof eingesetzten Priester ist absurd und bringt nur Verwirrung und Zwietracht in die Gemeinde und in die Pfarrei.

Weder der Pfarrer noch der Administrator hat das Recht, einem Priester zu verbieten, die überlieferte Messe zu lesen, da dieser seine pastorale Arbeit im Rahmen des MPSP ausübt. Somit haben Anweisungen dieser Art auch innerhalb seines Ordens keine Auswirkungen auf ihn. Außerdem widersprechen solche Verbote direkt dem MPSP, das besagt, dass der Pfarrer nicht nur die Messe nicht verbieten darf, sondern auch diese kleine, letzte und treue Gruppe Traditioneller Katholiken unterstützen muss, die an der Messe Aller Zeiten festhalten will.

Wir fordern folgendes ein:

  1. Eine Stellungnahme von Erzbischof Paul Pezzi CL, Metropolit der römisch-katholischen Erzdiözese in Moskau wie es überhaupt zu solchen Verboten kommen kann und was seine Meinung dazu ist.
  2. Die Erlaubnis zu erhalten, am Gründonnerstag, 13.04.2017, die Heilige Messe in der Außerordentlichen Form des Römischen Ritus zu feiern, da alle Anforderungen der Instruktion Universæ Ecclesiæ, S.33, erfüllt sind. Pater Augustin und ich werden einen Weg finden, damit die Zelebration für ihn nicht zu schwierig wird.
  3. Dafür zu sorgen, dass es in Zukunft keine solchen Verbote mehr gibt, damit unsere Gemeinschaft in Moskau ohne äußere Einmischung in ihr geistliches Leben leben kann, das sich an dem Opfer der überlieferten Heiligen Messe nährt.

 

Für die Gesellschaft des Heiligsten Herzens Jesu

Gregor H. Huber

Apostolatsleiter

Moskau, 06.04.2017